Whistleblowing
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Whistleblowing Übersicht

Das Gesetz 179/2017 erweitert die Disziplin über das sogenannte Whistleblowing auf den Privatsektor, und gewährleistet so dem Hinweisgeber den Schutz der Vertraulichkeit hinsichtlich der Identität seiner Person und des Inhalts der gemachten Meldungen.
Die Whistleblowing-Gesetzgebung ist Teil der Organisation des OMM und der Kontrollverfahren, da das im Gesetzesdekret 231/2001 vorgesehene Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollsystem gerade die Begehung von Straftaten im Rahmen der Geschäftstätigkeit verhindern soll.
Die Firma hat folgendes vorbereitet, um das Meldewesen zu begünstigen und gleichzeitig die Vertraulichkeit der beteiligten und betroffenen Personen zu wahren:
  • ein Briefkasten am Firmensitz für Mitteilungen und Berichte an das Aufsichtsorgan in einem verschlossenen Umschlag (auf den nur das Aufsichtsorgan zugreifen kann);
  • die E-Mail-Adresse odv@fercam.com (nur für des Aufsichtsorgan zugänglich);
  • diese "Whistleblowing"-Plattform

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